Gerne berate ich Sie während Ihrer Trennung und helfe dabei einvernehmliche Lösungen zu finden die
den Umgang mit Ihren Kindern und das Sorgerecht betreffen. Gemeinsam können wir z.B. eine alttagstaugliche und dauerhafte Umgangsvereinabrung erarbeiten. So kann auch die getrennte Familie ohne
Konflikte in der Zukunft bestehen. Zu meinen Dienstleistungen gehört außerdem die Begleitung im einvernehmlichen Scheidungsverfahren. Wann ist eine Scheidung möglich? Kann ich eventuell Verfahrenskostenhilfe beantragen? Gibt es vielleicht Gründe die Ehe aufzuheben? Welche Rechte und Pflichten bestehen im Trennungsjahr? Kann ich in der Ehewohnung bleiben?
Bei meiner Arbeit als Verfahrensbeiständin begleite ich Kinder und Jugendliche, die durch die gerichtlichen sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten ihrer Eltern, in für sie unangenehme Konfliktlagen geraten. Als „Anwältin des Kindes“ hinterfrage ich die Wünsche des Kindes, bringe diese in das gerichtliche Verfahren ein und trage so zu einer für alle Seiten erträglichen Lösung bei.
Im Bereich der Kindschaftssachen berate ich in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts. Ich helfe dabei einvernehmliche und praktikable Lösungen mit den Beteiligten
zu erarbeiten und diese auch umzusetzen. Im gerichtlichen Verfahren stehe ich an Ihrer Seite und habe Ihre Interessen und das Wohl Ihrer Kinder immer im Blick.
Um im Notfall ein Kontakt- und Näherungsverbot bzw. die Alleinzuweisung der Wohnung zu erwirken, arbeite ich im Gewaltschutzverfahren mit besonderem Durchsetzungs-vermögen.