Sorgerechtsverfügung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Manche Eltern bewegt diese Frage mehr, von manchen Eltern wird sie eher verdrängt. Wer soll sich um die Kinder kümmern, wenn wir als Eltern nicht mehr für sie sorgen können? Diese Überlegungen können sehr schmerzlich sein, weil mit ihnen immer der Gedanke an den eigenen Tod oder schlimme Krankheit verbunden ist. Aber auch wenn die Angst besteht den Gedanken zu Ende zu denken, ist es wichtig diese rechtliche Frage vorab zu klären und Sicherheit zu schaffen. Für die Kinder.

 

Was passiert, wenn ich sterbe und es keine Sorgerechtsverfügung gibt?

Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder haben, verbleibt das Sorgerecht beim überlebenden Elternteil. Er oder sie erhält das alleinige Sorgerecht und kann weiterhin die wichtigen Entscheidungen für die Kinder treffen. Beim Versterben eines allein sorgeberechtigten Elternteils oder wenn beide Eltern gleichzeitig sterben, bleibt die Frage zunächst offen, wer das Sorgerecht für die Kinder erhält. Die oft geäußerte Auffassung, die Taufpaten der Kinder würden automatisch das Sorgerecht erhalten ist falsch. Früher war das einmal so, doch heute hat der Taufpate oder die Taufpatin nur noch eine kirchliche Funktion inne. Auch Großeltern, Onkel und Tanten werden nicht automatisch Inhaber*in der elterlichen Sorge. Wenn von den Eltern vor ihrem Tod keine Sorgerechtsverfügung getroffen wurde, macht sich das Familiengericht mit Hilfe des Jugendamtes auf die Suche nach einem geeigneten Vormund für die Kinder.

 

Was ist überhaupt ein Vormund und was sind seine Aufgaben?

Ein Vormund übernimmt die rechtliche und finanzielle Verantwortung für das Kind. Er oder sie wird Inhaber*in der elterlichen Sorge und trifft damit wichtige rechtliche Entscheidungen. Auf welche Schule soll das Kind gehen?  Wo solle es leben? Darf es ein Konto bei der Bank eröffnen? Der Vormund muss das Kind jedoch nicht automatisch bei sich zuhause aufnehmen und selbst großziehen oder Unterhalt zahlen. Mögliche Alternativen zu der Aufnahme in den eigenen Haushalt des Vormunds wären z.B. das Leben in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder in einem Kinderheim.

 

Wie wird der Vormund für die Kinder vom Familiengericht ausgewählt?

Die Suche des Familiengerichts nach einem passenden Vormund findet zuerst im Familien- und Freundeskreis statt und soll den mutmaßlichen Willen der Eltern berücksichtigen. Was hätten die Eltern wohl gewollt? Entscheidend für das Familiengericht sollte außerdem sein, zu wem das Kind bereits eine persönliche Bindung hat. Die persönliche und finanzielle Situation des potentiellen Vormunds muss ebenfalls berücksichtigt werden. Darüber hinaus spielt der Altersaspekt eine große Rolle. Der Vormund muss volljährig, darf aber auch noch nicht zu alt sein, damit er oder sie die Vormundschaft auch bis zur Volljährigkeit der Kinder ausüben kann. All diese Aspekte muss das Familiengericht in seine Entscheidung einbeziehen. Geschwister erhalten meist den gleichen Vormund. Wenn niemand gefunden werden kann, übernimmt ein Vormundschaftsverein oder das Jugendamt die Aufgabe des Vormunds.

 

Was ist eine Sorgerechtsverfügung und welche Anforderungen an sie gibt es?

Durch die Möglichkeit eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen, gibt es für Eltern jedoch die Möglichkeit diese Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen, Verantwortung für die Kinder auch nach dem eigenen Tod zu übernehmen und die Frage des Sorgerechts zu regeln.

 

In der Sorgerechtsverfügung kann von den Eltern ein Vormund für die Zeit nach ihrem Tod bestimmt werden. Unbedingt sinnvoll ist, dies vorher mit dieser Person abzusprechen und die wichtige Frage zu klären, ob die Bereitschaft besteht die Kinder in den eigenen Haushalt aufzunehmen und dort großzuziehen. Es sollte im Laufe der Jahre immer wieder überprüft und abgecheckt werden, ob diese Bereitschaft auch weiterhin besteht. Aufgrund veränderter Lebensumstände wie einem neuen Job, eigenen Kinder, einer schlechteren finanziellen Situation kann sich dies eventuell ändern. Dann sollte auch die Sorgerechtsverfügung entsprechend geändert werden. Es ist außerdem sinnvoll in der Sorgerechtsverfügung einen Ersatzvormund zu bestellen. Ein Gedanke sollte außerdem für die Möglichkeit aufgebracht werden, die Personensorge und die Vermögenssorge an zwei unterschiedliche Personen zu übertragen. Für allein sorgeberechtigte Elternteile könnte außerdem interessant sein, dass in der Sorgerechtsverfügung bestimmte Personen ausgeschlossen werden können. Ein allein sorgeberechtigter Elternteil kann so der Möglichkeit widersprechen, dass der andere leibliche Elternteil nach dem eigenen Tod das Sorgerecht für die Kinder erhält. Spätestens ab dem 14. Lebensjahr sollten außerdem die Kinder selbst in die Entscheidung über den Vormund einbezogen werden, weil sie der Benennung ab diesem Alter widersprechen können.  

 

Wenn von den Eltern schließlich eine Person ausgewählt wurde, die nach ihrem Tod die Vormundschaft für die Kinder übernehmen soll, und auch möchte, kann eine entsprechende Sorgerechtsverfügung erstellt werden. An sie gelten die gleichen strengen formalen Anforderungen wie an ein Testament. Die Sorgerechtsverfügung muss selbst handschriftlich verfasst, eigenhändig mit Vor- und Zunamen unterzeichnet und mit Ort und Datum vermerkt werden. Verheiratete Paare können dies wie beim Testament gemeinsam in einem Dokument erledigen, ansonsten müssen die Sorgerechtsverfügungen von den Eltern getrennt erstellt werden. Es sollte zudem sichergestellt werden, dass die Sorgerechtsverfügung für den Ernstfall auffindbar ist. Hierfür kann die Sorgerechtsverfügung zum Beispiel von einem Notar verwahrt, beim Nachlassgericht oder beim Vormund selbst hinterlegt werden.

 

Was passiert nach meinem Tod mit der Sorgerechtsverfügung?

Auch wenn eine Sorgerechtsverfügung besteht, ist allerdings nicht garantiert, dass die gewünschte Vormundschaft auch zustande kommt. Zunächst prüft das Familiengericht sorgfältig, ob die aus der Sorgerechtsverfügung hervorgehenden Wünsche zum Vormund mit dem Kindeswohl verträglich sind. Das Familiengericht darf also nur zum Wohle des Kindes von der Sorgerechtsverfügung abweichen. Wichtig bei der Erstellung der Sorgerechtsverfügung ist deshalb, die Auswahl des Vormundes und auch den Ausschluss einzelner Personen ausführlich zu begründen. Gründe für einen Ausschluss könnten hier sein, dass sich der leibliche Elternteil nie um die Kinder gekümmert hat, in der Vergangenheit gewalttätig gegenüber den Kindern war oder schon immer eine schlechte Beziehung zum Kind hatte.

 

Was ist eine Sorgerechtsvollmacht?

Sinnvoll ist außerdem eine Vollmacht für den Todesfall für den Vormund auszustellen. Dieser ist dann sofort nach dem Tod der Eltern für die Kinder handlungsfähig gegenüber Ärzten und Behörden und muss nicht zunächst die Entscheidung des Familiengerichts abwarten. Eltern können jedoch nicht nur für den Todesfall vorsorgen, sondern auch für den Fall, dass sie aufgrund von schwerer Krankheit nicht mehr in der Lage sind das Sorgerecht für das Kind selbst auszuüben. Sinnvoll ist hier, das Sorgerecht durch eine Sorgerechtsvollmacht auf eine andere Person zu übertragen. Trotz der Vollmacht bleiben die Eltern dann selbst sorgeberechtigt.

 

Fazit zur Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht

Auch die unangenehmen Gedanken müssen zu Ende gedacht werden. Auch für die schlimmsten Zukunftsperspektiven müssen Lösungen gefunden werden. Elternsein ist nicht leicht, das hat hier niemand behauptet. Die Verantwortung für die Kinder hört mit dem eigenen Tod nicht auf. Es gibt aber die Möglichkeit verantwortlich vorzusorgen und rechtliche Fragen vorab zu klären. Im Sinne der Kinder sollten diese auch genutzt werden.